Wir verwenden Cookies

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1) Gültigkeit

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Trailstorys Monika Wüest und seinen Kunden. Bei Bestellung bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die blosse Einsicht auf unsere Website ist unverbindlich und begründet kein Rechtsverhältnis.

§ 2) Angebot

Alle Preise verstehen sich in der vom Kunden gewählten Währung inkl. Mehrwertsteuer. Die aufgeführten Preise, Produkteabbildungen und Produktebeschreibungen sind ohne Gewähr. Lieferfristen, Verfügbarkeit sowie Irrtum vorbehalten.

§ 3) Lieferfristen bei Warenbestellungen

Produkte, die sich bei uns an Lager befinden, werden sofort nach dem Eingang der Bestellung durch uns verarbeitet, andere Produkte werden bei Lieferanten bestellt. Die bestellten Produkte werden gemäss Absprache mit dem Kunden ausgeliefert. Verzögerungen aufgrund Nichtverfügbarkeit bei Lieferanten oder fehlende Informationen vom Kunden ergeben keinerlei Ansprüche des Kunden.

§ 4) Versand bei Warenbestellungen

Die Versandkosten werden nach Paketgewicht berechnet und dementsprechend im Bestellprozess ausgewiesen.

§ 5) Bezahlung

Die Bezahlung für bei Trailstorys Monika Wüest bestellte Dienstleistungen und Waren erfolgt per Vorauskasse.

§ 6) Garantie bei Warenbestellungen

Der Lieferant verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Die Garantiefrist dauert ein Jahr.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

§ 7) Rückgaberecht bei Warenbestellungen

Produkte, die Qualitätsmängel aufweisen, senden Sie uns nach vorheriger Absprache innerhalb von 7 Tagen in ungebrauchtem, einwandfreiem Zustand und der Originalverpackung auf eigene Kosten zurück.

§ 8) Abmeldung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann sich schriftlich per Post oder E-Mail von der vereinbarten Teilnahme abmelden. Bei Mehrtagestouren/-kurse mit Übernachtung fallen folgende Annulationskosten an:

  • bei Abmeldung spätestens 30 Arbeitstage vor dem Termin: Rückerstattung des gesamten vereinbarten Preises, abzüglich eines Unkostenbeitrags von CHF 50
  • bei Abmeldung spätestens 14 Arbeitstage vor dem Termin: Rückerstattung von 50% des vereinbarten Preises
  • bei Abmeldung spätestens 7 Arbeitstage vor dem Termin: Rückerstattung von 25% des vereinbarten Preises
  • bei späterer Abmeldung sowie bei Nichterscheinen am ersten Kurs-/Tour-Tag: keine Rückerstattung

Bei Tagestouren/-Kurse fallen folgende Annulationskosten an:

  • bei Abmeldung spätestens 10 Arbeitstage vor dem Termin: Rückerstattung des gesamten vereinbarten Preises, abzüglich eines Unkostenbeitrags von CHF 50
  • bei Abmeldung spätestens 3 Arbeitstage vor dem Termin: Rückerstattung von 50% des vereinbarten Preises
  • bei späterer Abmeldung sowie bei Nichterscheinen am Kurs-/Tour-Tag: keine Rückerstattung

    Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine bereits begonnene Tour abbrechen oder unterbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrags.

    § 9) Versicherung und Annulierungsschutz

    In den Verkaufspreisen ist keine Versicherung eingeschlossen. Dem Gast wird aber dringend empfohlen, eine Annulations- und evtl. eine Personenassistance-Versicherung abzuschliessen. Dabei sind generell folgende Risiken gedeckt: Rettungs-, Bergungs-, Such- und Heimschaffungskosten sowie die Kosten für eine Annullation aus zwingenden Gründen.
    Darüber hinaus sind bei den Reisen auch keine Gepäck-, Diebstahl-, Unfall- oder Krankenversicherungen mit eingeschlossen. Der Gast wird darauf hingewiesen, seine Versicherungsdeckung zu prüfen und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung abzuschliessen.

    § 10) Annulierung oder Programmänderung durch Trailstorys

    Wird die Mindestanzahl an Tour- oder Kurs-Teilnehmern nicht erreicht, steht es im Ermessen der Firma, die Tour bis 15 Tage vor Beginn abzusagen. Die Mindestanzahl beträgt 4 Personen. In diesem Fall wird dem Teilnehmer der gesamte einbezahlte Betrag zurückerstattet. In Absprache mit den Teilnehmern kann eine andere Lösung gesucht werden.
    Die Firma behält sich vor, das Programm ohne Rücksprache mit dem Kunden aufgrund schlechter Wetter- und Naturverhältnisse, behördlicher Massnahmen, höherer Gewalt, Sicherheitsgründen oder Nicht-Eignung eines Kunden für die ausgeschriebene Tour etc. nach eigenem Ermessen anzupassen. Es erfolgt in diesem Fall keine Rückerstattung des vereinbarten Preises.
    Sollte die Firma zum Schluss kommen, dass eine Durchführung der Tour aus oben genannten Gründen nicht vertretbar ist, behält sie sich vor, diese abzusagen. In diesem Fall wird dem Teilnehmer der gesamte einbezahlte Betrag zurückerstattet. Aus den gleichen Gründen ist der Firma vorbehalten, die bereits begonnene Tour abzubrechen. In diesem Fall erstattet die Firma die vom Kunden noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen zurück.

    § 11) Teilnahmevoraussetzung und Ausrüstung

    Für sämtliche Anlässe ist eine gute Gesundheit sowie eine zuverlässige, tourenerprobte und gut gewartete Ausrüstung erforderlich. Für beides ist ausschliesslich der Teilnehmer selbst verantwortlich. Ist der Teilnehmer auf Medikamente angewiesen oder gibt es gesundheitlich relevante Punkte, welche im Notfall vom Guide/der Firma ein korrektes Handeln erfordern (wie verschiedene Arten von Allergien, Epilepsie, Kreislaufprobleme, Asthma, Bluterkrankheit, etc.), ist die Firma vor Reiseantritt oder spätestens bei der offiziellen Tourenbegrüssung proaktiv darüber zu informieren.
    Während der gesamten Tour besteht strikte Helmtragepflicht. Bei Nichteinhalten dieser Pflicht behält sich der Guide vor, Teilnehmende von Touren entschädigungslos auszuschliessen. Teilnehmende verpflichten sich, das Angebot mit einem gut gewarteten Bike anzutreten. Auf keinen Fall haftet die Firma für Personen- und Sachschäden, die durch den mangelhaften Zustand eines Bikes entstehen.

    § 12) Auschluss eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin

    Die Anforderungen an Kondition und Fahrtechnik sind in der Ausschreibung der einzelnen Touren (siehe Homepage und/oder Detailunterlagen) publiziert. Der Teilnehmer ist für die Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen verantwortlich. Die Veranstalterin kann Teilnehmer vor oder während des Anlasses ausschliessen, wenn diese die von der Veranstalterin genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Die Teilnehmer haben die Anweisungen des Guides zu befolgen, andernfalls können sie ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt, wenn ein Teilnehmer eine für die anderen Teilnehmenden oder den Guide vertretbare Durchführung der Tour wegen störenden Verhaltens verunmöglicht. Bei Ausschluss aus den obengenannten Gründen bleibt der gesamte Preis geschuldet. Es erfolgt keine Rückerstattung.

    § 13) Leistungen

    Soweit im Detailprogramm nicht anders geregelt, sind nur Guidekosten im Preis inbegriffen. Unterkunft, Verpflegung, Gepäcktransfer, Shuttle­service und weitere Leistungen gehören nur zum Leistungsumfang, sofern im Detail­programm ausdrücklich festgehalten. Die Getränke, Zusatzkosten (z.B. Wäsche-­Services) und allfällige zusätzliche Reise­kosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
    Auf Wunsch bietet die Firma Einzelzimmer an. Die Anzahl Einzelzimmer ist beschränkt. Wenn die Firma keinen Zimmerpartner für den Teilnehmden findet oder es die Aufteilung der Zimmer nicht erlaubt, bucht die Firma ein Einzelzimmer und behält sich vor, den vollen Einzelzimmerzuschlag zu verrechnen.

    § 14) Haftung

    Die Teilnahme an Kursen/Touren erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko der Teilnehmenden. Der Veranstalter haftet nicht für Nachteile und Schädigungen irgendwelcher Art, wenn diese ohne sein Verschulden, durch unvorhersehbare und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Umstände oder durch eigenes Verhalten des Gastes verursacht worden sind. Die Firma schliesst jegliche Haftung soweit gesetzlich zulässig aus.

    § 15) Erhöhtes Unfallrisiko und Reparaturen

    Mountainbiken ist gegenüber alltäglichen Tätigkeiten mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Es wird daher von jedem Teilnehmer ein erhöhtes Mass an Eigenverantwortung erwartet. Das Tragen eines Bikehelms ist auf allen Reisen obligatorisch. Zweckmässige und für den jeweiligen Einsatzzweck abgestimmte Bekleidung wird auf den Ausrüstungslisten empfohlen. Auch wird jede Haftung von Personen- und Sachschäden ausgeschlossen, welche sich durch das Fahrverhalten des Gastes ergeben können (Stürze etc.).
    Für Wartungs- und Unterhaltsarbeiten am Bike ist der jeweilige Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Der Reiseleiter repariert die Bikes der Gäste nur in deren Einverständnis und nur soweit für ein Weiterfahren unbedingt notwendig. Nach einem Sturz oder Defekt am Bike fährt der Teilnehmende auf eigene Verantwortung weiter. Der Reiseteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass auf den Reisen die Bikes durch Transport und Gebrauch einer erhöhten Abnützung unterliegen können.

    § 16) Bildmaterial

    Die Firma darf Bild- und Videomaterial, welches am Tag des Kurses/der Tour durch die Firma selbst aufgenommen wird, zu eigenen Zwecken verwenden und veröffentlichen, insbesondere für Printprodukte, die Website und Social Media. Auf dem Bildmaterial können Personen erkennbar sein. Der Teilnehmer erklärt sich damit entschädigungslos einverstanden, ausser er untersagt dies zu Beginn der Tour ausdrücklich und für den Guide unmissverständlich.

    § 17) Rechtshinweis

    Gerichtsstand ist 6110 Wolhusen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

    6110 Wolhusen, 05.12.2022